GrundlagenGutachten benötigen Sie unter Umständen dann, wenn es gilt: - Ihre Ansprüche gegenüber Lieferanten, Kunden oder Mitbewerbern durchzusetzen
- die Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen nachzuweisen
- zur Risikoteilung
- zur Feststellung von Werten
- u. v. a. m.
Mein LeistungsangebotGutachten in sämtlichen oben angeführten Fällen Referenzen- div. Gerichtsgutachten in Straf- und Zivilprozessen
- Versicherungsgutachten (Schadensbegutachtungen bei Kollisionen zw. Eisenbahn und KFZ)
- Gutachten gemäß §31a und §34a EisbG
- Tragfähigkeitsgutachten für Grundablass einer Staustufe
- div. Privatgutachten in außergerichtlichen Streitfällen
- Schätzgutachten
- u. v. a. m.
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